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Manche Kroaten sollten beim Wehrdienst doppelt nachdenken: Strafverfolgung oder Verlust der zweiten Staatsbürgerschaft möglich

TV WIEN / TV BEČ · NEWS
KROATIEN · DIASPORA

Manche Kroaten sollten beim Wehrdienst doppelt nachdenken: Strafverfolgung oder Verlust der zweiten Staatsbürgerschaft möglich

ZAGREB / WIEN / BERLIN · 9. MÄRZ 2026.

Die Rückkehr des Wehrdienstes in Kroatien hat eine Frage neu entfacht, die vor allem Kroaten in der Diaspora betrifft: Was passiert, wenn jemand neben der kroatischen auch noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt? Für manche liegt das Problem nicht im kroatischen Recht, sondern in den Vorschriften des anderen Staates.

Während in Kroatien wieder über Wehrpflicht und militärische Grundausbildung diskutiert wird, wächst unter Kroaten im Ausland eine sehr konkrete Sorge: Kann der Wehrdienst in Kroatien rechtliche Probleme in jenem Staat auslösen, in dem man lebt oder dessen Staatsbürgerschaft man ebenfalls besitzt?

Die Antwort ist nicht für alle gleich – und genau darin liegt die größte Falle. Nach den offiziellen kroatischen Informationen verliert man die kroatische Staatsbürgerschaft nicht automatisch wegen des Wehrdienstes. Auf den staatlichen Seiten ist klar festgehalten, dass die kroatische Staatsbürgerschaft durch Entlassung, Verzicht oder auf Grundlage internationaler Verträge endet. Der Wehrdienst an sich ist also kein automatischer Weg zum Verlust des kroatischen Passes.

Für einen Teil der Doppelstaatsbürger kann das eigentliche Risiko aber nach dem Recht des anderen Staates entstehen. Das betrifft besonders Kroaten, die neben der kroatischen auch die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzen – also genau jene Länder, die für die kroatische Diaspora von zentraler Bedeutung sind.

Deutschland: Das Problem kann beim freiwilligen Eintritt entstehen

Die deutschen offiziellen Informationen weisen darauf hin, dass der freiwillige Eintritt in die Streitkräfte eines fremden Staates zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen kann, wenn die betroffene Person zugleich Staatsangehörige dieses Staates ist – außer es liegt eine vorherige Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde oder eine andere rechtliche Grundlage vor. Für Kroaten mit deutschem Pass bedeutet das: Die Frage ist nicht einfach „gehen oder nicht gehen“, sondern unter welchen Bedingungen und in welchem rechtlichen Status jemand in einen militärischen Dienst eintritt.

Wichtig ist dabei auch die Unterscheidung zwischen verpflichtendem und freiwilligem Dienst. Genau dieser Unterschied ist in der Praxis entscheidend, weil es rechtlich nicht dasselbe ist, ob jemand eine gesetzliche Pflicht erfüllt oder sich freiwillig zum Dienst in fremden Streitkräften meldet.

Österreich: Die Regeln sind besonders sensibel

Das österreichische Außenministerium weist darauf hin, dass der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen kann – selbst dann, wenn die betroffene Person dadurch staatenlos würde. Gleichzeitig wird auch erklärt, dass ein verpflichtender Wehrdienst in jenem Staat, dessen Staatsangehörigkeit man ebenfalls besitzt, für sich genommen nicht zum Verlust führt. Ein freiwilliges Weiterdienen kann jedoch problematisch werden.

Gerade für Kroaten in Österreich ist das besonders relevant. Unter ihnen gibt es viele Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder komplexem familiären und rechtlichen Status. Für sie sollte die Entscheidung über einen Wehrdienst nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden, sondern erst nach einer genauen Prüfung der eigenen Rechtslage.

WAS MAN WISSEN MUSS

• Die kroatische Staatsbürgerschaft endet nicht automatisch wegen des Wehrdienstes

• Das Risiko entsteht für manche Kroaten durch das Recht des zweiten Staates

• In Deutschland kann der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne nötige Genehmigung problematisch sein

• In Österreich kann der freiwillige Eintritt in das Militär eines fremden Staates zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen

• Pflichtdienst und freiwilliger Dienst sind rechtlich nicht dasselbe

Diaspora zwischen Identität und Rechtsrealität

Solche Themen werden in der Öffentlichkeit oft auf zugespitzte Schlagzeilen reduziert. Die Wirklichkeit ist jedoch deutlich sensibler. Für manche junge Kroaten in der Diaspora kann ein Wehrdienst in Kroatien eine Frage der Identität, der Verbundenheit mit dem Herkunftsland oder der persönlichen Überzeugung sein. Die rechtlichen Folgen einer solchen Entscheidung werden aber nicht durch Gefühle bestimmt, sondern durch die Gesetze zweier Staaten.

Genau deshalb warnen Fachleute und konsularische Stellen seit Jahren davor, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft solche Entscheidungen nicht ohne vorherige Abklärung mit den zuständigen Behörden des anderen Staates treffen sollten. Eine falsche Annahme kann später ein Problem auslösen, das sich nur schwer korrigieren lässt.

KONTEXT: Kroatien hält offiziell fest, dass die kroatische Staatsbürgerschaft durch Entlassung, Verzicht oder internationale Verträge endet. Deutschland und Österreich weisen in ihren amtlichen Informationen hingegen darauf hin, dass der freiwillige Eintritt in die Streitkräfte eines fremden Staates Folgen für die eigene Staatsbürgerschaft haben kann. Genau deshalb wird der Wehrdienst für einen Teil der Diaspora von einer politischen Debatte zu einer sehr persönlichen Rechtsfrage.

Die Schlussfolgerung ist einfach, aber wichtig: Nicht alle Kroaten befinden sich in derselben Lage. Wer im Ausland lebt und nur die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt, steht rechtlich anders da als jemand, der neben dem kroatischen Pass noch einen zweiten besitzt. Und genau in diesem Unterschied liegt der Grund, warum manche vor einer Entscheidung über den Wehrdienst tatsächlich zweimal nachdenken sollten.

Zoran / TV Wien


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